Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,478
BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54 (https://dejure.org/1954,478)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1954 - 1 StR 501/54 (https://dejure.org/1954,478)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1954 - 1 StR 501/54 (https://dejure.org/1954,478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 398
  • NJW 1955, 70
  • MDR 1955, 117
  • JR 1955, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 326/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54
    Ob der Täter eine Fahrerlaubnis überhaupt noch nicht besitzt (OLG Frankfurt NJW 1954, 1171), ob sie durch die Verwaltungsbehörde widerrufen oder gerichtlich auf Zeit oder für immer inzwischen entzogen wurde (BGH NJW 1953, 1719; vgl. Hartung JZ 1954, 139) oder - nach Ablauf oder Abkürzung einer früheren Sperrfrist - wieder erteilt worden ist, begründet gegenüber der vom Gesetz einheitlich in dieser Form vorgesehenen Massnahme keinen Unterschied.

    Blosse begriffliche Einwendungen hiergegen greifen aber auch aus dem weiteren Grunde nicht durch, weil das Gesetz die Häufung von Massnahmen der Sicherung und Besserung auch sonst kennt (BGH NJW 1953, 1719; RGSt 70, 203; Bruns GA 1954, 189; vgl. auch § 42 n StGB), und zwar vornehmlich aus zwei Gründen:.

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat bei vorgängiger Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde bereits ebenso entschieden (NJW 1953, 1719), und zwar unter Hinweis auf die Rechtswirkung der richterlichen Sperrfrist und den Vorrang der gerichtlichen Entziehung vor der verwaltungsmässigen.

  • BGH, 25.02.1954 - 1 StR 633/53

    Feststellung der Gefährdung der Allgemeinheit bei der Entziehung der

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54
    Wer sich "durch die Tat" (BGH 1 StR 633/53 vom 25. Februar 1954, LM § 42 m Nr. 7; 1 StR 165/54 vom 26. August 1954, NJW 1954, 1536; OLG Celle NJW 1954, 652) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, dem ist sie unter Verhängung einer Sperrfrist auf Zeit oder für immer zu entziehen (§ 42 m Abs. 3 StGB).
  • BGH, 26.08.1954 - 1 StR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54
    Wer sich "durch die Tat" (BGH 1 StR 633/53 vom 25. Februar 1954, LM § 42 m Nr. 7; 1 StR 165/54 vom 26. August 1954, NJW 1954, 1536; OLG Celle NJW 1954, 652) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, dem ist sie unter Verhängung einer Sperrfrist auf Zeit oder für immer zu entziehen (§ 42 m Abs. 3 StGB).
  • RG, 02.05.1936 - 3 D 192/36

    1. Ein Versuch des Diebstahls (§ 242 StGB.) liegt vor, wenn der Täter mit dem

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54
    Jedes erkennende Gericht erlangt also Einfluss auf die Dauer der Vollziehung der von ihm verhängten Massnahme; es hat selbständig dafür zu sorgen, dass geschieht, was nach seiner Überzeugung für die öffentliche Sicherheit nötig ist (RGSt 70, 201, 203).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung,

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGHSt 6, 398, 402; BGH, Beschl. v. 14.05.1998 - 4 StR 211/98, juris Rn. 2; Beschl. v. 23.11.2010 - 5 StR 466/10, juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 354 Rn. 26f; KK-StPO/Gericke, a. a. O., § 354 Rn. 10a), da er ausschließen kann, dass hinsichtlich der Maßregelentscheidung noch weitere, für den Angeklagten günstige Feststellungen getroffen werden können, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Bestimmung einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, wenn - wie hier - die Voraussetzungen vorliegen, zwingend sind (vgl. Fischer, a. a. O., § 69 Rn. 51 m. w. N., § 69a Rn. 3) und lediglich die gesetzliche Mindestsperrfrist festgesetzt worden ist.
  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Bei dieser Sachlage kann der Senat den Angeklagten in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO vom Vorwurf der Rechtsbeugung unmittelbar freisprechen; weitere Feststellungen, die insoweit zu einer Verurteilung führen könnten, wären auch in einer neuen Hauptverhandlung nicht zu erwarten (vgl. BGHSt 6, 398, 402; 28, 162, 164).
  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer

    Die Entscheidung, die der vorlegende Senat für richtig hält, wurde von dem Urteil des 1. Strafsenats BGHSt 6, 398 abweichen.

    An der Vorlegungspflicht gemäß § 136 GVG ändert sich auch dadurch nichts, daß die Entscheidung BGHSt 6, 398 ihrerseits von dem wenige Tage zuvor ergangenen, ihm noch nicht bekannten Urteil des 5. Strafsenats 5 StR 497/54 vom 26. Oktober 1954 (Goltd.A. 1955, 118) abgewichen ist und der vorlegende Senat dieser früheren Entscheidung folgen will.

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines bereits ausgewiesenen

    Daß sich mehrere gleichartige Sperrfristen, die aufgrund verschiedener Sachverhalte angeordnet werden, sinnvoll überlagern können, ist nichts Ungewöhnliches; so ordnet das Strafgericht jedesmal, wenn eine die Voraussetzungen des § 69 StGB erfüllende Straftat vorliegt, eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 a Abs. 1 StGB an, und zwar unabhängig davon, ob aufgrund einer früheren Verurteilung noch eine Sperrfrist läuft, und auch unabhängig davon, auf welche Dauer diese laufende Sperrfrist bemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 122/78 - ; BGHSt 6, 398).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 466/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; erneute

    b) Der Senat konnte die Unterbringungsanordnung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst treffen (vgl. BGHSt 6, 398, 402; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 354 Rdn. 26f; Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 10), weil die Voraussetzungen des § 63 StGB festgestellt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine andere Entscheidung erlaubt.
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen

    Denn, wie in zahlreichen Entscheidungen ausgeführt ist, richtet sich "die Dauer der Sperrfrist nach den Tatumständen und dem aus der Persönlichkeit des Täters zu entnehmenden Grad der Ungeeignetheit, auf die es für die Zulässigkeit der Sicherungsmaßnahme ankommt" (BGHSt 6, 398, 400 [BGH 02.11.1954 - 1 StR 501/54]; 7, 165, 178 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; VRS 7, 301, 303, VRS 8, 456, 460), wenn auch eine bestimmte negative Beschränkung der für die Eignungswürdigung zu verwertenden Umstände dort nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist.
  • BGH, 30.11.1954 - 1 StR 581/54

    Rechtsmittel

    Insoweit kommt das Verwahrungsverfahren gegenüber dem auf reichs- und nunmehr bundesrechtlicher Grundlage beruhenden strafrichterlichen Verfahren nur hilfsweise in Betracht (vgl. im übrigen auch die zu § 42 m StGB ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 4 StR 326/53 vom 17. September 1953 = NJW 1953, 1719 Nr. 23 und 1 StR 501/54 vom 2. November 1954 - zur Veröffentlichung bestimmt -).
  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 122/78

    Anordnung einer Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis

    Dem kann aus den in BGHSt 6, 398 näher dargelegten Gründen nicht gefolgt werden (vgl. auch BGHSt 24, 205, 207).
  • BGH, 17.01.1956 - 1 StR 392/55

    Rechtsmittel

    Die hier zu § 42 b StGB vertretene Ansicht steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu der entsprechenden Frage in den Fällen des § 42 m StGB (BGHSt 6, 398, vgl auch4 StR 326/53 vom 17. September 1953 = LM Nr. 1 zu § 42 m StGB) und des § 42 e StGB (u.a. RGSt 70, 201, 203 f; BGH 4 StR 865/51 vom 31. Januar 1952).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht